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   BFH, 31.01.1997 - VI R 98/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8099
BFH, 31.01.1997 - VI R 98/94 (https://dejure.org/1997,8099)
BFH, Entscheidung vom 31.01.1997 - VI R 98/94 (https://dejure.org/1997,8099)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 1997 - VI R 98/94 (https://dejure.org/1997,8099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflegungsmehraufwendungen als Kosten der Lebensführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verpflegungsmehraufwand wegen langer Arbeitsschicht?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12, LStR Abschn 33 Abs 2 Nr 4 S 3
    12-stündige Abwesenheit; Verpflegungsmehraufwand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 24
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.01.1994 - VI R 112/92

    Ab 1990 kein pauschaler Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwand allein

    Auszug aus BFH, 31.01.1997 - VI R 98/94
    Diese Änderung hat der BFH mit dem Urteil vom 21. Januar 1994 VI R 112/92 (BFHE 173, 166 [BFH 21.01.1994 - VI R 112/92], BStBl II 1994, 418) ausdrücklich bestätigt.

    Allein der Umstand, daß Verpflegungskosten während der Arbeitszeit anfallen, macht diese Aufwendungen nicht zu berufsbedingten und damit steuerlich abziehbaren Kosten (BFH-Urteil in BFHE 173, 166 [BFH 21.01.1994 - VI R 112/92], BStBl II 1994, 418).

  • BFH, 13.01.1995 - VI R 82/94

    Es besteht in § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 EStG sowie § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG eine

    Auszug aus BFH, 31.01.1997 - VI R 98/94
    Für die Verpflegungsmehraufwendungen hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Vergangenheit anerkannt, daß die in den Richtlinien der Verwaltung getroffenen Regelungen insoweit eine grundsätzlich auch von den Gerichten zu beachtende Konkretisierung des Werbungskostenbegriffs darstellen (vgl. Urteil vom 13. Januar 1995 VI R 82/94, BFHE 176, 419, BStBl II 1995, 324).
  • FG München, 23.07.2002 - 2 K 3177/01

    Abzugsfähigkeit der Fahrt- und Verpflegungsmehraufwendungen eines mehrere

    Bei einer Tätigkeit an einem gleichbleibenden Arbeitsort kommt der Abzug eines pauschalen Verpflegungsmehraufwandes allein wegen langer Abwesenheit von der Wohnung nicht mehr in Betracht (vgl. BFH, Urteil vom 31.01.1997 - VI R 98/94, BFH/NV 1997, 475).
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